Nach dem Aufenthalt
Auch nach Ihrer Behandlung bei uns sind wir weiter für Sie da!
Entlassung / Entlassmanagement
Schon während des Aufenthaltes kümmert sich unser Team des Entlass-Managements darum, Sie auf die Zeit nach Ihrem Aufenthalt vorzubereiten.
Im Idealfall endet Ihre Therapie, wenn Sie die Klinik verlassen. Wir prüfen jedoch zusammen mit Ihnen, ob Sie nach Ihrer Entlassung weitere Unterstützung benötigen. Sollte dies der Fall sein, plant das Team des Entlass-Managements alle nötigen Schritte. Sie sind natürlich jederzeit in alle Entscheidungen eingebunden.
Unser Team unterstützt Sie bei:
Im Idealfall endet Ihre Therapie, wenn Sie die Klinik verlassen. Wir prüfen jedoch zusammen mit Ihnen, ob Sie nach Ihrer Entlassung weitere Unterstützung benötigen. Sollte dies der Fall sein, plant das Team des Entlass-Managements alle nötigen Schritte. Sie sind natürlich jederzeit in alle Entscheidungen eingebunden.
Unser Team unterstützt Sie bei:
- Ihrer anschließenden medizinischen oder pflegerischen Versorgung
- weiteren ambulanten Reha-Maßnahmen
- Terminen mit niedergelassenen Ärzten, Therapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen
- Anträgen auf Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
Der Tag der Entlassung
Am Tag der Entlassung oder am Vortag findet ein Abschlussgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt statt. Darin besprechen Sie, ob Sie die gemeinsam gesetzten Ziele erreicht haben und wie es nach der Reha für Sie weitergeht. Vor Ihrer Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Entlass-Bericht sowie falls nötig Rezepte für Medikamente. Ihre behandelnden Ärzte können Ihnen (in begrenztem Umfang) Medikamente, Heil-und Hilfsmittel, etc. verordnen oder eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen
Das Entlassmanagement ist freiwillig
Die Teilnahme am Entlassmanagement ist immer freiwillig. Um teilzunehmen, benötigen wir Ihre Einverständniserklärung. So können wir für Sie tätig werden und auch mit Dritten (Kostenträger, Ärzte, Therapeuten, etc.) in Ihrem Namen kommunizieren. Die Einverständniserklärung können Sie jederzeit schriftlich zurückziehen. Um die Anschlussversorgungen nicht zu gefährden, empfehlen wir Ihnen jedoch, am Entlassmanagement teilzunehmen.
Im Akut-Bereich der m&i-Fachkliniken Hohenurach kommt das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V zur Anwendung.
Am Tag der Entlassung oder am Vortag findet ein Abschlussgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt statt. Darin besprechen Sie, ob Sie die gemeinsam gesetzten Ziele erreicht haben und wie es nach der Reha für Sie weitergeht. Vor Ihrer Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Entlass-Bericht sowie falls nötig Rezepte für Medikamente. Ihre behandelnden Ärzte können Ihnen (in begrenztem Umfang) Medikamente, Heil-und Hilfsmittel, etc. verordnen oder eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen
Das Entlassmanagement ist freiwillig
Die Teilnahme am Entlassmanagement ist immer freiwillig. Um teilzunehmen, benötigen wir Ihre Einverständniserklärung. So können wir für Sie tätig werden und auch mit Dritten (Kostenträger, Ärzte, Therapeuten, etc.) in Ihrem Namen kommunizieren. Die Einverständniserklärung können Sie jederzeit schriftlich zurückziehen. Um die Anschlussversorgungen nicht zu gefährden, empfehlen wir Ihnen jedoch, am Entlassmanagement teilzunehmen.
Im Akut-Bereich der m&i-Fachkliniken Hohenurach kommt das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V zur Anwendung.
Sozialberatung
Als Patient in den m&i-Fachkliniken Hohenurach haben Sie die Möglichkeit, bei Bedarf unsere Sozialberatung zu nutzen. In dieser Abteilung stehen Ihnen qualifizierte Fachleute zur Verfügung (Sozialpädagogen, Sozialarbeiter).
Die Anfrage für eine bedarfsorientierte Beratung können Sie per Verordnung über Ihren behandelnden Arzt in unserem Hause stellen lassen.
Der Mitarbeiter der Sozialberatung der m&i-Fachkliniken Hohenurach thematisieren an Hand von Gesprächen mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen eine Abklärung der sozialen Position und der krankheitsbedingen Situation.
Die Sozialberatung bietet schwerpunktmäßig Informationen und Beratung sowie Vermittlung, u. a. zu folgenden Bereichen an:
Die Anfrage für eine bedarfsorientierte Beratung können Sie per Verordnung über Ihren behandelnden Arzt in unserem Hause stellen lassen.
Der Mitarbeiter der Sozialberatung der m&i-Fachkliniken Hohenurach thematisieren an Hand von Gesprächen mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen eine Abklärung der sozialen Position und der krankheitsbedingen Situation.
Die Sozialberatung bietet schwerpunktmäßig Informationen und Beratung sowie Vermittlung, u. a. zu folgenden Bereichen an:
- ambulante Dienstleistungen bei häuslicher Wiedereingliederung
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
- Pflegeversicherung
- finanzielle Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen gesetzlichen Regelungen
- berufliche Wiedereingliederung wie stufenweise Wiedereingliederung nach den Bestimmungen des SGB IX
- innerbetriebliche Umsetzung, Fort- und Weiterbildung und Umschulung
- Lohnersatzleistungen
- Abklärung von eventuellen Maßnahmen während dem Aufenthalt, die in Verbindung mit Diagnose und Beeinträchtigungen stehen, entsprechend den Richtlinien der Kostenträger
Krankenhaus - und was (kommt) dann?
Ein Ratgeber für schwerstbetroffene Patienten und deren Angehörige.
Ratgeber zum Download
Downloads Vorträge
- Alltagsdrogen – Zwischen Genuss und Sucht – Alltagsdrogen
- Osteoporose – Ursachen und Prävention
- Arthrose – Medizinische Grundlagen
- Degenerative Wirbelsäulenveränderungen
- Schmerzbewältigung
- Risikofaktoren bei Schlaganfall und Herzinfarkt
- Sport/körperliches Training Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Vollwertige Ernährung
- Verhaltensregeln Alltag bei einem künstlichen Gelenk
- Theorie und Praxis bei künstlichem Kniegelenkersatz
- Theorie und Praxis bei künstlichem Hüftgelenkersatz
- Ernährung im Alter
- Ernährung im Alter – Mikronährstoffe
- Ernährung bei erhöhten Blutfettwerten
- Prävention und Ernährungstherapie bei Osteoporose
- Verhaltensempfehlungen nach Hüft-Totalendoprothese
- Verhaltensempfehlungen nach Knie-Totalendoprothese
- Sozialrechtliche Fragen von A - Z