Auch nach Ihrer Behandlung bei uns sind wir weiter für Sie da!

Entlassung / Entlassmanagement

Schon während des Aufenthaltes kümmert sich das interdisziplinäre Team des Entlass-Managements darum, Sie auf die Zeit nach Ihrem Aufenthalt vorzubereiten.

Im Idealfall endet Ihre Therapie, wenn Sie die Klinik verlassen. Wir prüfen zusammen mit Ihnen, ob Sie nach Ihrer Entlassung weitere Unterstützung benötigen. Sollte dies der Fall sein, informiert das Team des Entlass-Managements über Optionen und die dafür nötigen Schritte.

Unser interdisziplinäres Team berät und unterstützt Sie bei:

Ihrer anschließenden medizinischen oder pflegerischen Versorgung
Berufliche Rehabilitation
weiteren ambulanten Reha-Maßnahmen
Anträgen auf Leistungen der Rentenversicherung
Anträgen der Kranken- und Pflegeversicherungen
 
Der Tag der Entlassung:

Am Tag der Entlassung oder am Vortag findet ein Abschlussgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt statt. Darin besprechen Sie, ob Sie die gemeinsam gesetzten Ziele erreicht haben und wie es nach der Reha für Sie weitergeht. Vor Ihrer Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Entlass-Bericht sowie falls nötig Rezepte für Medikamente. Ihre behandelnden Ärzte können Ihnen (in begrenztem Umfang) Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, etc. verordnen oder eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen

Die Teilnahme am Entlassmanagement ist freiwillig. Um mit Dritten (Kostenträger, Ärzte, Therapeuten, etc.) zu kommunizieren, benötigen wir Ihre Einverständniserklärung. Sie können diese jederzeit schriftlich widerrufen.  
Im Akut-Bereich der m&i-Fachkliniken Hohenurach kommt das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V zur Anwendung.

Sozialberatung

Die Klinik-Sozialarbeit in unserem Haus bietet schwerpunktmäßig Informationen und Beratung u. a. zu folgenden Bereichen an:
  • Weiterversorgungsoptionen nach dem REHA-Aufenthalt bei häuslicher Weiterversorgung (z.B. ambulante Dienstleister) oder stationärer Versorgung (Pflegeeinrichtungen)
  • Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • Pflegeversicherung
  • Finanzielle Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen gesetzlichen Regelungen
  • Berufliche Reintegration wie z.B. durch stufenweise Wiedereingliederung nach den Bestimmungen des SGB IX
  • Innerbetriebliche Umsetzung, Fort- und Weiterbildung und Umschulung 
  • Lohnersatzleistungen 
  • Abklärung von eventuellen Maßnahmen während dem Aufenthalt, die in Verbindung mit Diagnose und Beeinträchtigungen stehen, entsprechend den Richtlinien der Kostenträger 
Als Patient in den m&i-Fachkliniken Hohenurach haben Sie die Möglichkeit, sich zu oben genannten Themen durch unsere qualifizierten Mitarbeitern (Sozialpädagogen, Sozialarbeitern) beraten zu lassen. 

Hierfür können Sie bei Bedarf über Ihren behandelnden Stationsarzt/Stationsärztin eine Anfrage stellen.